Startseite      Welches sind häufige Fehler, die von Revisoren berichtigt werden müssen? 
Welches sind häufige Fehler, die von Revisoren berichtigt werden müssen?

Nicht abgerechnete Lohnbestandteile:

Beispiele: Reinigungslöhne, Verwaltungsratshonorare, Provisionen, Naturallöhne, geldwerte Leistungen, als Spesen bezeichnete und verbuchte Lohnbestandteile; Privatanteile für Geschäftsfahrzeuge, Zulagen

Falsch abgerechnete Lohnbestandteile


Beispiele: Lehrlingslöhne Naturallöhne, Kurzarbeit, Schlechtwetterentschädigungen, Kranken- und Unfalltaggelder

Nicht erfasste Arbeitnehmende

Beispiele: Aushilfen, Mitarbeitende Familienmitglieder, Haushaltspersonal, Lehrlinge, Renterinnen/Rentner, Verwaltungsratsmitglieder, Freie Mitarbeiter und externe Berater, die im Sinne der AHV nicht als Selbständigerwerbende gelten

Unsere Tipps:

  • Lassen Sie Ihr Spesenreglement von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigen
  • Beachten Sie, dass Kranken- und Unfalltaggelder nicht zum AHV-pflichtigen Lohn gehören
Konsultieren Sie die nachfolgenden Merkblätter:

Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung

Detaillierte Ausführungen über die AHV-pflichtigen Lohnbestandteile finden Sie in der Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML).

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak40.ch
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